Handgepäck in Flugzeugen: keine scharfen Gegenstände

Wer schon einmal mit dem Flieger verreist ist, weiß, dass es bestimmte Regelungen darüber gibt, wie viel Gepäck man mitnehmen darf. Was das Handgepäck betrifft, so muss man einige weitere Punkte beachten.

Flugpassagiere können unterschiedlicher kaum sein. Der eine reist von Punkt A nach Punkt B, um dort seinen wohlverdienten Urlaub zu verbringen. Ein anderer Passagier will seine Verwandten in einer anderen Stadt besuchen. Und ein Dritter ist aus beruflichen Gründen auf Fluggesellschaften angewiesen. So verschieden die Fluggäste auch sind, so unterschiedlich sind auch ihre Gewohnheiten, was das Reisegepäck betrifft.

Die Gepäckbeförderungsbedingungen unterscheiden sich je nach Fluggesellschaft. In der Regel dürfen Passagiere einen Koffer mit einem Maximalgewicht von 20 kg aufgeben. Dazu kommt das Handgepäck, das je nach Airline zwischen 5 und 10 kg wiegen darf. Zur Sicherheit aller Reisenden bestehen auf allen europäischen Flughäfen Handgepäckbestimmungen. Generell gilt: Scharfe Gegenstände dürfen keinesfalls an Bord genommen werden. Auch Flüssigkeiten dürfen nur beschränkt mitgenommen werden. Die Mitnahme von Flüssigkeiten wie beispielsweise Kosmetikartikeln ist nur dann gestattet, wenn alle Bestimmungen bezüglich der Menge und Verpackung eingehalten werden. Konkret bedeutet das, dass die Behältnisse, in denen sich Flüssigkeit befindet, maximal 100 ml fassen dürfen und in einem wiederverschließbaren Plastikbeutel transportiert werden müssen. Letzterer darf ein Fassungsvermögen von einem Liter nicht überschreiten. Des Weiteren muss beachtet werden, dass je nur ein solcher Beutel pro Person zulässig ist. Außerdem muss man die Gefäße bei der Sicherheitskontrolle im Flughafen vorzeigen.

Eine Ausnahme bilden Babynahrung und Medikamente. Beides kann während des Flugs, sofern es an Bord tatsächlich benötigt wird, auch außerhalb des wiederverschließbaren Beutels gelagert werden. Eine weitere Ausnahme bei der Beförderung von Flüssigkeiten stellen Duty-free-Produkte dar. Erwirbt man etwas im Duty-free-Shop am Flughafen, beispielsweise Spirituosen oder Parfum, so können diese problemlos mit an Bord des Flugzeugs genommen werden, sofern sich die Flaschen innerhalb der zugeschweißten Tüte befinden, die an der Duty-free-Kasse ausgehändigt wurde. Handelt es sich um einen Flug in die USA, so sollten die Bestimmungen zur Mitnahme von Flüssigkeiten gesondert erfragt werden.