Rente mit 67 soll Beitragssatz in Grenzen halten

Wenn man über die Rente mit 67 diskutiert, muss man die Anliegen der Rentenprotagonisten Arbeitnehmer, Arbeitsmarktpolitik, Betriebe und Sozialversicherungen im Auge haben, um zu einem Ergebnis zu kommen.

Immer weniger Beschäftigte werden in den nächsten Jahrzehnten immer mehr Rentenbeziehern immer länger die Rente finanzieren müssen. Dem Problem will man entgegenwirken, indem die Bundesregierung im Jahr 2006 die schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters von 65 auf 67 Jahre eingeführt hat (Rente mit 67). Dies soll ab 2012 in Kraft treten.

Fakt ist, dass in der Bevölkerung der Anteil alter und sehr alter Menschen stetig wächst. In Deutschland wird im Jahr 2050 jede dritte Einwohner 60 Jahre alt sein beziehungsweise älter. Weiter wächst auch der Anteil der Hochbetagten. Immer weiter nach unten geschraubt wird dabei aber die Bevölkerungsgruppe zwischen 20 und 59 Jahren. Bei Betrieben und Beschäftigten steigt infolgedessen die Beitragsbelastung. Denn finanziert werden müssen die stark wachsenden Ausgaben in der Pflege-, Kranken- und Rentenversicherung von einer rückläufigen Zahl aktiver Beitragszahler.

Eine finanzielle Entlastung für die Arbeitnehmer bedeutet die Anhebung der Altersgrenze um zwei Jahre für den abschlagsfreien Rentenbezug (Rente mit 67). Gebremst wird zudem der Anstieg der Lohnnebenkosten, der mit negativen Beschäftigungseffekten gepaart ist. Damit der Rentenversicherungsbeitrag ein gewisses Limit nicht überschreitet, dazu trägt die Rente mit 67 bei. Diese Grenze hat der Gesetzgeber im Jahr 2001 mit der Rentenreform formuliert. So soll der Beitragssatz bis 2020 nicht über 20 Prozent steigen beziehungsweise nicht über 22 Prozent bis zum Jahr 2030.

Gedämpft wird dabei der Anstieg des Beitragssatzes, was der Anhebung der Altersgrenze unabhängig von der Progression des tatsächlichen Rentenzugangsalters geschuldet ist. Die Rentenlaufzeiten verlängern sich, wenn Versicherte wirklich später in Rente gehen. Aus den zusätzlichen Abschlägen ergeben sich die Einsparungen, wenn die Rente vorzeitig angetreten wird. Nicht bedeutungslos ist hingegen die Entwicklung des faktischen Renteneintritts für den Umfang der Entlastung. Die Relation von Beitragszahlern zu Rentenempfängern verbessert sich, je mehr Arbeitnehmer später in Rente gehen und aufgrund der Anhebung des Rentenalters ihre Dauer der Beschäftigung ausdehnen.